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Mietgrundlagen für ein schönes Fest

Diese bekommen Sie auch noch einmal zusammen mit dem Mietvertrag in schriftlicher Form

1. Mietobjekte und Konditionen zum Mietvertrag
Der Mieter (Vertragsunterzeichner) mietet von HoppLaHopp das oben genannte Mietobjekt inkl. angekreuztem Zubehör. Der Mietpreis ist bei Entgegennahme des ausgeliehenen Materials für die gesamte vereinbarte Mietzeit zu bezahlen.

2. Vereinbarung zur Lieferung, Auf- und Abbau

Der Mieter garantiert dem Vermieter das Recht zum Betreten des oben genannten Grundstücks zwecks Lieferung und Abholung der Mietobjekte zu den vereinbarten Zeitpunkten.


3. Vereinbarungen für Selbstabholer
Der Mieter verpflichtet sich, das ausgeliehene Mietobjekt inkl. bereitgestelltem Material zum vereinbarten Termin und Uhrzeit wieder beim Ausleiher abzugeben. Bei nicht termingerechter Rückgabe verpflichtet sich der Mieter eine Überziehungsgebühr von 30,- EUR zu bezahlen. Falls es durch Verschulden des Mieters wegen verspäteter Rückgabe (Rückgabetermin/Uhrzeit) zu einem Nutzungsausfall für den Vermieter kommt, ist dieser durch den Mieter zu ersetzen.

4. Stromversorgung
Der Mieter ist selbst für die Stromversorgung verantwortlich und darf keine Energie-Kostenanforderungen an den Vermieter stellen.

5. Garantie
Der Vermieter garantiert eine funktionierende Einheit über den vereinbarten Mietzeitraum. Teilbereiche können ausgebessert sein, was jedoch die Funktionalität in keinerlei Hinsicht beeinträchtigt. Sollte wider Erwarten Undichtigkeiten oder Verbesserungsschäden am Gerät oder Zubehör auftreten, ist das sofort (nicht erst nach Ende der Veranstaltung) dem Vermieter mitzuteilen.

6. Weitergabe an Dritte
Der Mieter versichert, dass das gemietete Material während des vereinbarten Mietzeitraumes nicht an Dritte weiter gegeben oder weiter vermietet wird. Das auf Seite eins vermerkte Material verbleibt während des vereinbarten Zeitraums auf der unter Einsatzort genannten Adresse.

7. Reinigung des Mietobjektes
7.1. Hüpfburgen

Reinigung durch den Mieter (Hüpfburgen)
Bei Rückgabe an den Vermieter muss die Hüpfburg sauber sein. Dies bedeutet: Die Hüpfburg, der beiliegende Teppich und die Unterlegplane müssen frei von Verschmutzungen sein. Am besten saugen Sie die Hüpfburg aus und den Teppich ab und Reinigen anschließend eventuelle Flecken mit einem weichem feuchtem Tuch. Bitte verwenden Sie keinen Reiniger und keine Schwämme, da dies Schäden am Material verursachen kann. 


Die Hüpfburg darf nicht nass zurück gebracht werden!

Sollte die Reinigung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sein oder die Hüpfburg nicht trocken zurück gegeben werden, so entstehen Mehrkosten in Höhe von 50,- EUR.
 

Reinigung durch den Vermieter (Hüpfburgen)

Optional können Sie auch eine Endreinigung durch uns hinzubuchen.
Die Kosten für die Endreinigung belaufen sich auf 35,- EUR.
Dennoch muss auch hier die Hüpfburg vor dem Abbau von groben Schmutz befreit werden. Sollte die Hüpfburg extrem stark verschmutzt sein (Kinderschminke, Konfetti und co. - da dies in der Hüpfburg nicht gestattet ist) - müssen wir leider die Reinigung mit 35,- EUR pro Stunde in Rechnung stellen.



7.2. XXL-Fußball-Dartscheibe

Vor der Fußball-Dartscheibe muss zwingend die Unterlegplane gelegt werden! Damit bei eventuellem Stromausfall die Klettfläche auf der Unterlegplane zum Liegen kommt. Dies muss uns mit einem Fotonachweis mitgeteilt werden!

Sollte die Unterlegplane nicht verwendet werden und die Klettfläche weißt dadurch extreme Verschmutzungen auf, so entstehen für die nachträgliche Reinigung der Fußball-Dartscheibe Kosten in Höhe von 150,- EUR, da die Reinigung der Klettfläche extrem Zeitaufwändig ist.


8. Schäden am Mietobjekt / Sorgsamer Umgang
Der Mieter versichert, das ausgeliehene Material während der vereinbarten Zeit der Ausleihe schonend zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind vom Mieter bei der Rückgabe der Materialien zu nennen und aufzuzeigen.
Sind Spuren von grober Fahrlässigkeit (siehe Punkt 12) oder mutwilliger Zerstörung zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten für Nutzungsausfall und Neubeschaffung oder Reparatur des Materials. Bei schuldhaftem Verlust des gemieteten Gerätes oder Zubehör beim Mieter hat der Mieter Ersatz zu stellen oder den Wiederbeschaffungswert zu erstatten.

9. Haftung
Der Vermieter und seine Angestellten sind nicht verantwortlich für evtl. auftretenden Verletzungen (Prellungen, Stauchungen oder ähnliches), die aus der Benutzung des ausgeliehenen Materials entstehen. Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Verletzungen oder eingereichte Klagen verantwortlich gemacht werden können.
Der Mieter entbindet/befreit den Vermieter und seine Angestellten von jeglichen Kosten oder Strafen sowie auftretenden Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, durchgehend eine geeignete (volljährige und nüchterne) Aufsichtsperson abzustellen.

10. Wetter-Vereinbarung
Während Schlechtwetter-Perioden (Regenwahrscheinlichkeit von 85 Prozent) behält sich der Vermieter das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor.  Diese beruhen aufgrund der Reinigungs- und Trocknungsaufwände, welche dem Vermieter gegenüber nicht zumutbar sind.  Zugrunde gelegt wird hier der jeweilige Wetterbericht vom Vortag des Einsatzortes der Seite www.wetteronline.de
Durch kurzfristige Absagen wegen Schlechtwetter entstehen dem Mieter keine Kosten. Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. „Nichtbenutzung“.
Sollte es während der Benutzung dennoch beginnen zu regnen, müssen die Kinder aus Sicherheitsgründen (ausrutschen oder Ähnlichem) die Hüpfburg verlassen. Das Gebläse muss während dieser Zeit abgestellt werden und mit der mitgelieferten Plane abgedeckt werden. Sollte das Innere der Hüpfburg durch den Regen nass geworden sein, so muss vor dem Erneuten bespielen die Hüpfburg mit einem Tuch getrocknet werden, um Verletzungen zu vermeiden

 

11a. Storno Bedingungen - Hüpfburgen

Aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Dingen besteht die Möglichkeit, bis zu 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zu stornieren. Hierbei entstehen keinerlei Kosten. Die Stornierung muss dem Vermieter schriftlich via e-mail (info@hopplahopp-arnsberg.de) mitgeteilt werden.
Für kurzfristige Stornierungen entstehen Kosten in Höhe von 70 Prozent des vereinbarten Mietpreises.

11b. Storno Bedingungen - Hochzeits Hüpfburg

Sie haben die Möglichkeit, den Mietvertrag unter folgenden Bedingungen ohne Angaben von Gründen zu stornieren:
- drei Monate vor Veranstaltungsbeginn oder früher: kostenfreie Stornierung (Zahlungstermin der Anzahlung);
- drei Monaten und 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Preises; (Einbehaltung der Anzahlung)
- 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 70 % des vereinbarten Preises;
Die Stornierung muss dem Vermieter schriftlich via e-mail (info@hopplahopp-arnsberg.de) und am besten auch zusätzlich telefonisch mitgeteilt werden.


12. Generelle Regeln, die zu befolgen sind während der Nutzung des Mietobjekts

 

  • Nur vergleichbare Altersgruppen und Größen dürfen gleichzeitig auf der Hüpfburg sein. Die maximale Benutzerzahl soll nicht überschritten werden.

  • Hüpfburg-Benutzer müssen vor Betreten der Hüpfburg die Schuhe ausziehen. Das Betreten der Hüpfburg mit Schuhen ist ausdrücklich untersagt.

  • Um Verletzungen aller Art zu vermeiden, sind Saltos, Handstände, Wrestling etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt.

  • Nicht an die Seitenwände oder den Türen der Hüpfburg anhängen.

  • Für die Sicherheit der Kinder und anderer Benutzer der Hüpfburg ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich für den gesamten Zeitraum der Hüpfburgbenutzung eine erwachsene (nüchterne) Aufsichtsperson bereitzustellen.

  • Es sind keine Süßigkeiten, Kaugummi, Getränke oder andere Nahrungsmittel in der Hüpfburg erlaubt.

  • Bitte verwenden Sie keine Luftschlangen, Konfetti, Kinderschminke oder Blütenblätter in der Hüpfburg, da diese leider stark abfärben können.

  • Hosentaschen, Jackentaschen etc. müssen kontrolliert werden, damit keine spitzen, harten, scharfen oder gefährlichen Gegenstände wie z.B. Stifte oder Haarspangen, Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Gegenstände zu Verletzungen oder Beschädigungen am Gerät führen.

  • Der Mieter verpflichtet sich, vor Aufbau der Hüpfburg alle scharfkantigen Gegenstände von der Fläche zu entfernen, auf welcher die Hüpfburg aufgestellt werden soll. Weiterhin dürfen keine scharfkantigen Gegenstände in direkter Nähe der Hüpfburg stehen (dient auch zur Sicherheit der Kinder!).

  • Der Aufbau der Hüpfburg neben einem Swimmingpool ist nicht erlaubt.

  • Wurde die Hüpfburg vom Vermieter aufgestellt, ist ein Verschieben/Umsetzen der Hüpfburg nicht erlaubt. Sollte die Hüpfburg über Nacht draußen bleiben, muss die Luft aus der Hüpfburg gelassen und diese mit einer Plane abgedeckt werden.

  • Standplatz des Gerätes muss groß genug sein. Das Gerät kann „wandern“ wenn es nicht im Boden verankert ist.

  • Es muss dafür gesorgt werden dass die Bodenverankerung sich nicht löst, gegebenenfalls nachbessern, damit sich keiner verletzt.

  • Tiere sind in den Spielgeräten nicht gestattet.

  • Gebläseansaugung frei stellen! Es könnten sonst Fremdkörper angesaugt werden und dann durchbrennen.

  • Bei Regen Gebläse immer und nur mit mitgelieferter Abdeckung abdecken.

  • Sollte das Innere der Hüpfburg durch den Regen nass geworden sein, so muss vor dem Erneuten bespielen die Hüpfburg mit einem Tuch getrocknet werden, um Verletzungen zu vermeiden

  • Darauf achten, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände in das Gebläse hineinstecken.

  • Die Hüpfburg niemals alleine an einer Schlaufe für die Bodenankerung ziehen.

  • Stellen sie keine Hitzequellen unmittelbar neben der Hüpfburg auf

  • Das Gebläse muss über Nacht trocken im Haus oder Garage gelagert werden.

  • Bei Spannseilbefestigungen an der Hüpfburg ist darauf zu achten, dass die Kinder sich daran nicht aufhängen/daran verletzen.

  • Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen untersagt.

  • Für den Fall, dass unerwartet die Luft aus der Hüpfburg entweicht (z.B. durch Sicherungsausfall, Lüfter stoppt), hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Kinder und andere Hüpfburg-Benutzer unverzüglich die Hüpfburg verlassen.

  • Bestärken Sie die Kinder, sich auch beim Toben rücksichtsvoll gegenüber anderen Kindern zu verhalten.


 

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